[ Auszug: (1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tod des Berechtigten oder des
Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllu ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]